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Vermieter dürfen auch samstags die Wohnung eines Mieters besichtigen, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass eine Besichtigung "während der üblichen Tageszeit" und "werktags bis 19 Uhr" möglich ist.
Der Fall
Der Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses beabsichtigte dieses zu verkaufen. Der Vermieter wollte trotz seiner Berufstätigkeit bei den Besichtigungen der Interessenten anwesend sein. Daher bat er den Mieter, ihm nach vorheriger schriftlicher Ankündigung alle vier Wochen samstags zwischen 11 und 12 Uhr Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Der Mieter lehnte jedoch die samstägliche Beichtigung ab. Dagegen klagte der Vermieter.
Das Urteil
Das OLG Frankfurt am Main verurteilte den Mieter zur Duldung der Besichtigung. Nach vorheriger schriftlicher Ankündigung durch den Vermieter müsse er alle vier Wochen samstags zwischen 11 und 12 Uhr den Zutritt zur Wohnung gewähren.
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/
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